Der neue Nomenklator und die vielen Verspätungen in der Umsetzung

Mi. 15.01.2025

Am 25. November 2024 erließ der Gesundheitsminister im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Finanzminister einen Erlass, der am 27. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, mit dem Ziel, den Nomenklator nach mehr als zwanzig Jahren zu aktualisieren und neue Tarife für 1.113 von insgesamt 3.171 Leistungen einzuführen. Die Einführung des Neuen Tarifnomenklators garantiert nicht nur die Aktualisierung der wesentlichen Versorgungsebenen, sondern sorgt auch für eine weitere Ausweitung des Rechts der Bürger auf Gesundheitsschutz, indem neue wichtige Leistungen in die wesentlichen Versorgungsebenen aufgenommen werden, einschließlich der Ausweitung des Neugeborenenscreenings auf zusätzliche Pathologien, einschließlich SMA, und durch die Erhöhung der für ambulante und prothetische Hilfen zur Verfügung stehenden Mittel um 700 Millionen Euro im Vergleich zu 2012. Der neue Nomenklator sollte am 30. Dezember 2024 in Kraft treten, wurde aber noch nicht umgesetzt, da mehr als dreihundertfünfzig Gesundheitseinrichtungen beim Regionalen Verwaltungsgericht gegen den oben genannten Ministerialerlass Berufung eingelegt haben. Am 30. Dezember 2024 blockierte das Regionalverwaltungsgericht Latium das Dekret vorübergehend und verschob die endgültige Entscheidung auf den 28. Januar 2025. Später hob dasselbe Gericht die Blockade auf und erlaubte die Anwendung des Dekrets, allerdings bis zur endgültigen Entscheidung.

Die Neue Nomenklatur sollte eigentlich am 30. Dezember 2024 in Kraft treten, wird aber immer noch nicht umgesetzt, weil mehr als dreihundertfünfzig Gesundheitseinrichtungen beim Regionalen Verwaltungsgericht (TAR) Einspruch gegen das genannte Ministerialdekret eingelegt haben. Am 30. Dezember 2024 hat das regionale Verwaltungsgericht von Latium das Dekret vorübergehend blockiert und die endgültige Entscheidung auf den 28. Januar 2025 verschoben. Später hob derselbe TAR die Blockade jedoch wieder auf und erlaubte die Anwendung des Dekrets, allerdings in Erwartung eines endgültigen Urteils. 

Zu dieser unerfreulichen Angelegenheit haben die Abgeordneten Girelli, Furfaro, Ciani, Malavasi und Stumpo eine parlamentarische Anfrage an den Gesundheitsminister gestellt.

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